Ratgeber · Behördenweg

Halteverbot für den Umzug in Stuttgart beantragen

Wer für den Umzug in Stuttgart ein Halteverbot beantragen will, wendet sich an das Amt für öffentliche Ordnung, spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstag. Die Schilder stellt nicht die Stadt auf, sondern der Antragsteller oder eine Fachfirma, drei volle Tage im Voraus.

Auf einen Blick

  • 2 WochenMindestvorlauf für den AntragStadt Stuttgart
  • 30–100 €Gebühr in der RegelStadt Stuttgart
  • 3 Tagevolle Kalendertage, die die Schilder vorher stehenMerkblatt, Stand 07/2025

Kurz beantwortet

Wo beantrage ich ein Halteverbot für den Umzug in Stuttgart?

Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart, online über service-bw.de oder mit dem PDF-Formular der Stadt.

Wie viel Vorlauf braucht der Antrag?

Mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin. Die Schilder müssen außerdem drei volle Tage vor dem Umzugstag stehen; diese Tage liegen innerhalb der zwei Wochen.

Was kostet ein Halteverbot in Stuttgart?

Die städtische Gebühr liegt in der Regel zwischen 30 und 100 Euro, je nach Dauer und Umfang. Die Schilder kommen hinzu, wenn eine Fachfirma sie stellt.

Zuständig

Wer das Halteverbot in Stuttgart genehmigt

Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Team Baustellen Stadtbezirke, in der Eberhardstraße 35. Das Antragsformular der Stadt nennt als Rechtsgrundlage § 45 der Straßenverkehrsordnung.

Beantragen lässt sie sich auf zwei Wegen: online über das Serviceportal service-bw.de, wofür in der Regel ein persönliches Servicekonto nötig ist, oder mit dem PDF-Formular „Antrag zur Aufstellung/Befreiung von Haltverboten“, das per E-Mail an baustellen@stuttgart.de geht. Im Formular benennen Sie die Person, die für die Verkehrssicherung verantwortlich ist. In den Nachbarstädten sind andere Stellen zuständig, etwa in Korntal-Münchingen, Gerlingen und Ditzingen.

Vom Antrag bis zum Umzugstag

Die Fristen der Stadt Stuttgart in der Reihenfolge, in der sie anfallen.

  1. 2 Wochen vorher

    Antrag stellen

    Online über service-bw oder mit dem Formular der Stadt, adressiert an das Amt für öffentliche Ordnung.

  2. Nach dem Antrag

    Bescheid und Gebühr

    Laut Stadt meist 30 bis 100 Euro, je nach Dauer und Umfang.

  3. 3 Tage vorher

    Schilder aufstellen

    Mindestens drei volle Kalendertage vorher, dazu die Kennzeichen der parkenden Autos notieren.

  4. Umzugstag

    Laden

    Wer trotz Schild parkt, darf kostenpflichtig abgeschleppt werden, frühestens am vierten Tag nach dem Aufstellen.

Fristen

Zwei Wochen für den Antrag, drei Tage für die Schilder

Die Stadt schreibt: „Bitte stellen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin.“ Wer später dran ist, riskiert, dass die Genehmigung nicht rechtzeitig kommt.

Nach der Genehmigung müssen die Schilder „mind. 3 volle Kalendertage vor Inanspruchnahme“ stehen. Kostenpflichtig abgeschleppt werden darf erst ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen. Diese Drei-Tage-Regel geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2018 zurück (Az. 3 C 25.16).

Stehen die Schilder zu kurz, gehen notwendige Abschleppkosten nach Angabe der Stadt zulasten des Genehmigungsinhabers.

Kosten

Was die Zone kostet

Die Gebühr richtet sich nach Genehmigungszeitraum und Genehmigungsumfang und beträgt nach Angabe der Stadt „i. d. R. zwischen 30 - 100 Euro“. Festgesetzt wird sie im Genehmigungsbescheid; eine Staffel je Tag oder je Meter hat die Stadt nicht veröffentlicht.

Die Schilder sind in der Gebühr nicht enthalten. Wer sie nicht selbst beschafft, fragt die Kosten bei einer Fachfirma an.

Schilder

Welche Schilder, wo und wie

Gefordert sind das Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) oder 286 (eingeschränktes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen 1060-31 und der Angabe „ab … bis …, jeweils von … bis … Uhr“. Die Schilder stehen außerhalb der Fahrbahn am rechten Fahrbahnrand, schräg zur Straße; weiße Pfeile markieren Anfang und Ende der Zone. Über Geh- und Radwegen muss die Unterkante mindestens 2,20 Meter hoch sein.

Aufstellen darf sie in Stuttgart der Genehmigungsinhaber selbst oder eine Fachfirma. Parkplätze nur mit Mülltonnen, Stühlen oder Absperrband freizuhalten, ist dagegen unzulässig. Liegt die Wohnung im Altbau ohne Aufzug, spart ein Ladeplatz direkt vor dem Haus jeden Meter Tragweg.

Straße zwischen historischen Stadthäusern mit Laternen
Kurzfristig

Wenn zwei Wochen nicht mehr reichen

Bei einem kurzfristigen Umzug ist die Zwei-Wochen-Frist oft nicht mehr zu halten. Steht vor dem Haus ohnehin ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286), ist dort Be- und Entladen erlaubt, solange es ohne Verzögerung geschieht. Sonst hilft eine andere Ladestelle oder eine Uhrzeit, zu der vor dem Haus Platz ist.

Beladener Koffer-LKW mit Stahltreppe am Heck: Waschmaschine und Trockner mit Spanngurt gesichert, dahinter gestapelte Umzugskartons
Fragen und Antworten

Fragen zum Halteverbot in Stuttgart

Wozu notiere ich die Kennzeichen der parkenden Autos?

Beim Aufstellen der Schilder notieren Sie die Kennzeichen aller Autos, die dort bereits parken. Die Liste wird gebraucht, wenn später abgeschleppt werden muss.

Darf ich den Parkplatz mit Mülltonnen freihalten?

Nein. Ohne Genehmigung ist das unzulässig, und niemand muss eine solche Reservierung beachten.

Was passiert, wenn trotz Schild jemand parkt?

Stehen die Schilder mindestens drei volle Tage, darf das Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden. Zuständig ist die Einsatzleitzentrale der Verkehrsüberwachung beim Amt für öffentliche Ordnung oder die Polizei.

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