Bis wann muss ich kündigen, um zum Jahresende auszuziehen?
Für das Mietende am 31. Dezember 2027 muss die Kündigung spätestens am Montag, 4. Oktober 2027, beim Vermieter sein. Der 3. Oktober ist Feiertag und fällt 2027 auf einen Sonntag.
Für einen Umzug zum Monatsende muss die Kündigung früh genug beim Vermieter sein: spätestens am dritten Werktag eines Monats, damit der Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats endet. Der Samstag zählt dabei in der Regel als Werktag.
Auf einen Blick
Für das Mietende am 31. Dezember 2027 muss die Kündigung spätestens am Montag, 4. Oktober 2027, beim Vermieter sein. Der 3. Oktober ist Feiertag und fällt 2027 auf einen Sonntag.
Ja, so der Bundesgerichtshof 2005. Offen ist nur der Fall, dass der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, etwa am 3. April und am 3. Juli 2027. Wer sichergehen will, kündigt einen Tag früher.
Nein. Die Kündigung einer Wohnung braucht die schriftliche Form, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben (§ 568 BGB).
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter steht in § 573c Abs. 1 BGB: Die Kündigung ist „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“. Wer zum 31. Dezember ausziehen will, muss also in den ersten drei Werktagen des Oktobers kündigen. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren Mietdauer gelten nur für den Vermieter.
Die Kündigung braucht die schriftliche Form (§ 568 Abs. 1 BGB), also ein unterschriebenes Schreiben. Eine einfache E-Mail genügt dafür nicht.
Spätester Zugang beim Vermieter nach § 573c Abs. 1 BGB. Sonntage und Feiertage in Baden-Württemberg zählen nicht mit, Samstage schon. Eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
Für die Frist kommt es nicht darauf an, wann Sie das Schreiben abschicken, sondern wann es beim Vermieter ankommt. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. April 2005 klargestellt (VIII ZR 206/04). Wer knapp dran ist, übergibt die Kündigung persönlich und nimmt jemanden als Zeugen mit.
Im selben Urteil steht, dass der Samstag bei den drei Werktagen mitzählt, außer der letzte Tag der Frist fällt selbst auf einen Samstag. Was dann gilt, hat der Bundesgerichtshof offengelassen. Nicht verwechseln: Für die Mietzahlung zählt der Samstag nach einem Urteil von 2010 gerade nicht als Werktag (VIII ZR 291/09).

Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung zurückgegeben werden (§ 546 BGB). Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Übergabe erst am nächsten Werktag fällig ist. Vereinbaren Sie den Übergabetermin deshalb früh mit dem Vermieter.
Bis Ende 2027 fallen mehrere Monatsenden aufs Wochenende: der 31. Oktober 2026 und der 31. Juli 2027 auf einen Samstag, der 31. Januar, der 28. Februar und der 31. Oktober 2027 auf einen Sonntag.

Eine ordentliche Kündigung wirkt immer zum Ablauf eines Monats, deshalb ballen sich Auszüge am Monatsende. Wer kann, legt den Umzug ein paar Tage vor den letzten Miettag und hält diesen für Reinigung und Übergabe frei. Wird es knapp, hilft ein kurzfristiger Umzug.
Auch das Drumherum braucht Vorlauf. In Stuttgart soll der Antrag auf eine Halteverbotszone mindestens zwei Wochen vorher gestellt sein. Für Sperrmüll, der beim Ausräumen anfällt, vergibt die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) den kostenlosen Abholtermin erst nach drei bis sechs Wochen. Nach dem Einzug bleiben zwei Wochen zum Ummelden.

Ob die Wohnung dann erst am Montag zurückgegeben werden muss, ist nicht abschließend geklärt. Vereinbaren Sie den Übergabetermin rechtzeitig mit dem Vermieter.
Nicht immer. Für ein Zimmer in der Wohnung, die der Vermieter selbst bewohnt und überwiegend möbliert hat, ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats zu dessen Ende möglich (§ 573c Abs. 3 BGB). Das gilt nicht, wenn Sie das Zimmer dauerhaft mit Familie oder Partner bewohnen.
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